Ratgeber Wärmepumpe

Smart Meter und § 14a EnWG: Das müssen Wärmepumpen-Besitzer wissen

Intelligentes Messsystem, steuerbare Verbrauchseinrichtungen und reduzierte Netzentgelte – verständlich erklärt.

Grundlagen

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway. Es erfasst den Verbrauch zeitgenau und übermittelt ihn sicher an Netzbetreiber und Lieferanten. Erst damit sind dynamische Stromtarife und zeitvariable Netzentgelte möglich.

Wer bekommt ein Smart Meter?

Der Einbau ist unter anderem vorgeschrieben bei einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen sowie bei größeren Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus können Sie den Einbau beim Messstellenbetreiber verlangen. Die jährlichen Kosten sind gesetzlich durch Preisobergrenzen gedeckelt.

§ 14a EnWG: steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln: Netzbetreiber dürfen die Leistung neu angeschlossener Wärmepumpen und Wallboxen bei drohender Überlastung vorübergehend auf eine garantierte Mindestleistung reduzieren. Im Gegenzug zahlen Sie reduzierte Netzentgelte – wahlweise als Pauschale (Modul 1), als prozentuale Reduzierung mit separatem Zähler (Modul 2) oder ergänzend mit zeitvariablen Netzentgelten (Modul 3).

Was bedeutet das für Ihren Stromtarif?

Mit separatem Zähler und Modul 2 sinkt der Preis für Wärmepumpenstrom spürbar. Mit Smart Meter können Sie zusätzlich einen dynamischen Tarif nutzen und die Wärmepumpe in günstige Stunden steuern.

Welche Module Ihr Netzbetreiber anbietet und welche Höhe die Reduzierung hat, steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Wir helfen Ihnen gern bei der Auswahl.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu Smart Meter und § 14a

Muss ich für eine neue Wärmepumpe ein Smart Meter einbauen lassen?

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ist ein intelligentes Messsystem vorgesehen. Der Messstellenbetreiber kümmert sich um den Einbau; die Kosten sind gesetzlich gedeckelt.

Wird meine Wärmepumpe nach § 14a abgeschaltet?

Nein. Der Netzbetreiber darf die Leistung nur vorübergehend auf eine garantierte Mindestleistung reduzieren, die Heizung läuft weiter.

Welches Modul ist für mich das beste?

Das hängt vom Verbrauch und Messkonzept ab. Mit separatem Zähler ist Modul 2 oft günstiger, ohne separaten Zähler bleibt Modul 1.

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